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Jugendordnung

1. Jugendobmann/-in

Der Jugendobmann/die Jugendobfrau ist zuständig für die Jugendarbeit im Verein. Zu den Aufgaben des Jugendobmannes/der Jugendobfrau gehören insbesondere:

  1. die Koordinierung der gesamten Vereinsjugendarbeit
  2. die sportfachliche Jugendarbeit, soweit diese nicht im Zuständigkeitsbereich von Abteilungsjugendleiter/-innen liegt
  3. die überfachliche Jugendarbeit
  4. die Vertretung der Jugend im Vereinsvorstand
  5. die Vertretung der Vereinsjugend in den Bezirks-Arbeitsgemeinschaften der Sportjugend, des Bezirksjugendringes und gegenüber der behördlichen Jugendpflege.

2. Jugendausschuss

Zur Unterstützung des Jugendobmannes/der Jugendobfrau besteht ein Jugendausschuss; er besteht aus:

  1. dem Jugendobmann/der Jugendobfrau (als Vorsitzende/r)
  2. den Jugendleiter/-innen der einzelnen Abteilungen
  3. dem/der Jugendsprecher/-in
  4. den Beisitzern für bestimmte Ressorts.

Der Jugendausschuss hat die Aufgabe, die Jugendveranstaltungen im Verein zu koordinieren, die gemeinsamen Veranstaltungen zu planen und über die finanziellen Mittel (Jugendarbeit) zu beschließen.

3. Jugendversammlung

Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen des Vereins im Alter von 10 bis 18 Jahren sowie den Mitgliedern des Jugendausschusses zusammen.
Die Jugendversammlung berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen des Kinder- und Jugendsports und der Jugendarbeit. Sie unterbreitet Vorschläge zur Vereinsgestaltung und wählt dem Jugendobmann/die Jugendobfrau und die Jugendsprecher/-innen. Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
Die Leitung hat der Jugendobmann/die Jugendobfrau.

4. Wahlverfahren

Der Jugendobmann/die Jugendobfrau und die Jugendsprecher/-innen werden von der Jugendversammlung gewählt; die Wahl des Jugendobmannes/der Jugendobfrau wird von der Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vereins bestätigt. Die Jugendleiter/-innen der Abteilungen werden von den Jugendlichen der jeweiligen Abteilungen gewählt und von der Abteilungsversammlung der erwachsenen Mitglieder bestätigt. Die Wahl erfolgt für die Dauer von 3 Jahren. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Die Wahlen müssen vor der Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vereins durchgeführt werden.